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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 20 A 628/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,43095)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.12.2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,43095)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 20 A 628/05 (https://dejure.org/2009,43095)
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 8082/09

    Aus für den Kiesabbau in Alpen-Bönninghardt

    Die Befugnis zur Änderung folgt unmittelbar aus der zugrunde liegenden Erlassbefugnis; soweit es an Sondervorschriften fehlt, richtet sich die Ausübung der Befugnis nach den Bestimmungen, die im Zeitpunkt der Änderung für den ursprünglichen Erlass gelten (§ 14 Abs. 8, § 20 Abs. 6 des Landesplanungsgesetzes in der für die 51. Änderung maßgeblichen Fassung vom 3. Mai 2005 - im Folgenden: LPlG), vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 84.

    § 12 Abs. 1 bis 4 ROG treten daher für die von dieser Vorschrift zeitlich erfassten Raumordnungspläne zu den auf Planerhaltung zielenden landesrechtlichen Bestimmungen hinzu, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 89.

    Das stimmt mit den Anforderungen nach § 14 Abs. 3 LPlG überein, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 97 f.

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat auch bereits entschieden, dass die Bekanntmachungen - entgegen der klägerischen Auffassung - die erforderliche Anstoßwirkung entfalteten, OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 98.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im Übrigen sogar schon für diejenigen beabsichtigten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der 51. Änderung, die zur zweiten Auslegung führten, festgestellt, dass diese nicht die Grundzüge der Planung berührten, OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 93.

    Erhebliche Abwägungsmängel (§ 12 Abs. 3 Satz 2, § 28 Abs. 2 Satz 1 ROG) liegen nicht vor, OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 99 ff.

    Angesichts des hohen wirtschaftlichen Wertes der großflächig vorhandenen abbauwürdigen Vorkommen an Kies und Sand leuchtet es ein und ist fehlerfrei, dass, wie es in den Erläuterungen zu Kapitel 3.12 Ziel 1 GEP sowie im Umweltbericht ausdrücklich heißt, neben den in den jeweiligen Aufstellungsverfahren konkret angemeldeten oder sonst bekannt gewordenen Interessen an einer Darstellung bestimmter Flächen als Abgrabungs- oder Sondierungsbereich generell ein Interesse von Grundstückseigentümern an einer Nutzung ihrer Flächen zur Rohstoffgewinnung unterstellt und als typisierte Größe in die Abwägung einbezogen worden ist, OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 123.

    Einer differenzierteren Ermittlung und Bewertung der privaten Interessen von Grundstückseigentümern hinsichtlich der Darstellung ihrer Flächen als Abgrabungs- oder Sondierungsbereich bedurfte es hier - entgegen der Auffassung der Klägerin - ausnahmsweise nicht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 123.

    Das Aufgreifen konkreter Interessen an der Abgrabung bestimmter Flächen gewährleistet - zumal nach den Kriterien des Regionalrats als konfliktarm anzusehende Flächen weit über den Bedarf hinaus vorhanden sind und deshalb an sich als Abgrabungs- oder Sondierungsbereich in Betracht kommen - die Berücksichtigung spezifischer Interessenlagen einzelner Grundeigentümer oder Abgrabungsunternehmen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 123.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 8 A 460/13

    Klage der Stadt Iserlohn gegen die Erweiterung des Kalksteinbruchs

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5, juris Rn. 103.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 -, ZfBR 2014, 553, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteile vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5, juris Rn. 102, und vom 26. September 2013 - 16 A 1294/08 - NWVBl 2014, 216, juris Rn. 64.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5, juris Rn. 112.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 135/20

    Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (25) = juris, Rn. 113 f. zur entsprechenden Verfahrensweise auf Grundlage des LEP NRW 1995.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112.

    Auch wenn auf der Ebene des Plangebers im Rahmen der Ermittlung des Belangs einer durch die Festlegungen bedingten erhöhten Flächeninanspruchnahme keine mathematische genaue Berechnung durchzuführen gewesen ist, wäre aber angesichts des Umstands, dass das Erfordernis der auf einen Versorgungszeitraum von 25 Jahren anzulegenden BSAB eine verbindliche Vorgabe darstellt, die dem Regionalrat bei ihrer Umsetzung keinen Spielraum überlässt, vgl. insoweit anders als nach der früheren "langjährigen bewährten Praxis": OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112, wonach "mit den 25 Jahren der Zeitraum nur in seiner Größenordnung eingegrenzt ist" und für den Regionalplan ein Spielraum belassen werde, jedenfalls eine Befassung mit diesem Gesichtspunkt (etwa auf der Grundlage der statistischen Daten, die sich aus den Ergebnissen des jährlichen Abgrabungsmonitorings ergeben) notwendig gewesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 109/19

    Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (25) = juris, Rn. 113 f. zur entsprechenden Verfahrensweise auf Grundlage des LEP NRW 1995.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112.

    Auch wenn auf der Ebene des Plangebers im Rahmen der Ermittlung des Belangs einer durch die Festlegungen bedingten erhöhten Flächeninanspruchnahme keine mathematische genaue Berechnung durchzuführen gewesen ist, wäre aber angesichts des Umstands, dass das Erfordernis der auf einen Versorgungszeitraum von 25 Jahren anzulegenden BSAB eine verbindliche Vorgabe darstellt, die dem Regionalrat bei ihrer Umsetzung keinen Spielraum überlässt, vgl. insoweit anders als nach der früheren "langjährigen bewährten Praxis": OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112, wonach "mit den 25 Jahren der Zeitraum nur in seiner Größenordnung eingegrenzt ist" und für den Regionalplan ein Spielraum belassen werde, jedenfalls eine Befassung mit diesem Gesichtspunkt (etwa auf der Grundlage der statistischen Daten, die sich aus den Ergebnissen des jährlichen Abgrabungsmonitorings ergeben) notwendig gewesen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

    Mit weiterem Schriftsatz vom 16.05.2011 hat die Antragsgegnerin geltend gemacht, dass bereits die die getätigten, jedenfalls jedoch die von dem Sachverständigen geforderten Aufwendungen für weitere Ermittlungen völlig unverhältnismäßig seien, zumal ein anderes Gericht (OVG Münster, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05,) schon das konkrete Abgrabungsinteresse eines Unternehmers habe ausreichen lassen.

    (3.) Ein allgemeines Interesse anderer Unternehmer am Abbau kann dabei nur ein Indiz bzw. eine Hilfstatsache für das Vorliegen der maßgeblichen Paramater für die Abbauwürdigkeit der Rohstoffvorkommen sein, was freilich in bestimmten Fallkonstellationen den Grad der Evidenz erreichen kann (in diesem Verständnis offenbar OVG NRW, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05).

    Hinsichtlich des in Bezug genommen Standorts Namedy kann im Übrigen auf die oben beschriebenen Grundsätze der Evidenz (zu OVG NRW, Urteil vom 03.12.2009, 20 A 628/05) verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - 11 A 2921/11

    Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum Abbau von Quarz und

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (21 ff.), Insbesondere hat der 20. Senat festgestellt, dass die entsprechenden Flächen abwägungsfehlerfrei festgelegt worden sind.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (28), Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Rechtsmittelinstanz die vorgenannte Entscheidung bestätigt und auch hinsichtlich der Abwägung keinen Grund zu Beanstandungen gesehen.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2022 - 11 D 2/20

    Verhandlungstermin in Sachen Landesentwicklungsplan Kiesabbau aufgehoben

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (25) = juris, Rn. 113 f. zur entsprechenden Verfahrensweise auf Grundlage des LEP NRW 1995.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112.

    Auch wenn auf der Ebene des Plangebers im Rahmen der Ermittlung des Belangs einer durch die Festlegungen bedingten erhöhten Flächeninanspruchnahme keine mathematische genaue Berechnung durchzuführen gewesen ist, wäre aber angesichts des Umstands, dass das Erfordernis der auf einen Versorgungszeitraum von 25 Jahren anzulegenden BSAB eine verbindliche Vorgabe darstellt, die dem Regionalrat bei ihrer Umsetzung keinen Spielraum überlässt, vgl. insoweit anders als nach der früheren "langjährigen bewährten Praxis": OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5 (24) = juris, Rn.112, wonach "mit den 25 Jahren der Zeitraum nur in seiner Größenordnung eingegrenzt ist" und für den Regionalplan ein Spielraum belassen werde, jedenfalls eine Befassung mit diesem Gesichtspunkt (etwa auf der Grundlage der statistischen Daten, die sich aus den Ergebnissen des jährlichen Abgrabungsmonitorings ergeben) notwendig gewesen.

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2011 - 1 KN 224/07

    Vorliegen einer Rechtsgrundlage für zeitlich gestaffelte Gebietsfestlegungen im

    Ob sich indirekte zeitliche Steuerungen auch mit der Auswahl von Gebietstypen im Sinne des § 7 Abs. 4 ROG 1997 bewerkstelligen lassen (was möglicherweise nach dem Urteil des OVG Münster vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5, dazu BVerwG, Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 der Sinn der Festlegung von "Reservegebieten" war), kann daneben offen bleiben.

    Für die Beurteilung von Festlegungen für die Rohstoffgewinnung kann - wie das Bundesverwaltungsgericht zur Frage des Ausschlusses von Abgrabungen bereits klargestellt hat (Beschl. v. 18.1.2011 - 7 B 19.10 -, NuR 2011, 284 = NVwZ 2011, 812 zu OVG Münster, Urt. v. 3.12.2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5) - zumindest teilweise auch auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgestellten Grundsätze zurückgegriffen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - 21 A 1939/16

    Streit um die Ablehnung eines Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung eines

    Dazu hat das Verwaltungsgericht - unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 91 - ausgeführt, dass die im Planaufstellungsverfahren eingeholten und eingegangenen Stellungnahmen nicht gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 LPlG NRW i. V. m. § 4 ROG mit der Klägerin, einer privatrechtlichen Kommanditgesellschaft, hätten erörtert werden müssen, weil die Personen des Privatrechts, die keine Planungen und Maßnahmen in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durchführten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 ROG), nicht zu den hiernach zu Beteiligenden, sondern zur Öffentlichkeit zählten.

    Ein ernstliche Richtigkeitszweifel begründender Abwägungsmangel läge vor, wenn das Verwaltungsgericht verkannt hätte, dass der vom Regionalrat zugrunde gelegte Jahresbedarf von 224.000 t/a auch unter Berücksichtigung der bei der Bedarfsberechnung bestehenden Spielräume - vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009- 20 A 628/05 -, juris, Rn. 112 - nicht nachvollziehbar (begründet) ist.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 20 A 628/05 -, juris, Rn. 112.

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Die Planfeststellung des Vorhabens widerspricht nicht den in dem Regionalplan Südlicher Oberrhein 1995 festgelegten Zielen der Raumordnung, die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG (i.d.F. v. 18.08.1997) bei Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen, die der Planfeststellung oder der Genehmigung mit der Rechtswirkung der Planfeststellung bedürfen, ungeachtet fachgesetzlicher Raumordnungsklauseln unmittelbar verbindlich sind (hierzu BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116, 137 ff, Rn. 71 ff; OVG NRW, Urt. v. 03.12.2009 - 20 A 628/05 -, ZfB 2010, 5).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2020 - 6 K 10362/16

    Anpassungspflicht Flächennutzungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2023 - 14 S 237/22

    Zielfestlegung eines Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe

  • LSG Sachsen, 18.05.2016 - L 3 AS 167/16

    Erteilung eines Bildungsgutscheines für eine Weiterbildungsmaßnahme; Erledigung

  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 16 U 4/22

    Enteignungsentschädigung, Anbauverbotszone, Nassauskiesung, Abbauerwartungsland

  • LSG Sachsen, 24.09.2015 - L 3 AS 1738/13

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Feststellungsinteresse;

  • VG Köln, 19.07.2016 - 14 K 7394/13

    Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung eines

  • OVG Hamburg, 03.02.2020 - 5 Bf 228/18

    Zur präjudiziellen Bindungswirkung eines Urteils, mit dem die Rechtswidrigkeit

  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AS 874/11
  • VG Düsseldorf, 19.01.2015 - 17 K 1912/08

    Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur oberirdischen Gewinnung und Aufbereitung

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